Zusammenfassung des Urteils AGVE 2003 97: -
Das Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer, hat in einem Urteil vom 20. März 2012 entschieden, dass der Beschuldigte schuldig ist des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und tätlicher Angriffe. Er wurde zu 14 Monaten Freiheitsstrafe und einer Busse von Fr. 500.- verurteilt, wobei 7 Monate aufgeschoben werden und eine Probezeit von 4 Jahren festgesetzt wird. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beschuldigten auferlegt, mit Ausnahme der Kosten für die amtliche Verteidigung, die von der Staatskasse übernommen werden. Der Beschuldigte hatte Berufung eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde.
Kanton: | AG |
Fallnummer: | AGVE 2003 97 |
Instanz: | - |
Abteilung: | Schätzungskommission nach Baugesetz |
Datum: | 25.11.2003 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | AGVE 2003 97 S.373 2003 Erschliessungsabgaben 373 II. Erschliessungsabgaben 97 Anschlussgebühr. Provisorische Verfügung.... |
Schlagwörter : | ühren; Verfügung; Parameter; Rechtskraft; Stadtrat; Brandversicherungswert; Schätzung; Berechnung; Erschliessungsabgaben; Anschlussgebühr; Berechnungsmethode; Schätzungskommission; Baugesetz; Sachen; Einwohnergemeinde; Baubewilligung; Abwasser; Provisorische; Gebührensätze; Entscheid; Erwägungen:; Erteilung; Baubewilligungsgebühren; Wasseranschlussgebühren; Bauwasserabgaben |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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